Häufig gestellte Fragen

1. Bei welchen Gesundheits- bzw. Gemütszuständen sind Sie in der Praxis richtig?
Schlafstörungen, Sucht, Zwänge, Verlusterfahrungen und Trauer, Selbstwertproblematik, Traumata, posttraumatische Belastungsstörungen, psychosomatische Störungen, Persönlichkeitsprobleme und emotionale Schwierigkeiten, Entscheidungsfindung in schwierigen Lebenslagen, persönliche Krisen, Essstörungen, Burnout und Erschöpfungszustände, Depressionen, Beziehungsstörungen und Paartherapie, Ängste und Phobien, akute Belastungsreaktionen…

2. Was passiert beim ersten Gespräch?
Beim ersten Gespräch haben wir die Möglichkeit uns gegenseitig kennenzulernen und Informationen auszutauschen. Wir sollten uns im Kontakt wohlfühlen. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie meine Beratung in Anspruch nehmen oder es auch nur bei diesem Erstgespräch belassen wollen. In allen Fällen unterliegt es der Schweigepflicht.

3. Wie sind die Sprechzeiten?
Es ist jederzeit eine individuelle Terminabsprache möglich.

4. Wonach richtet sich die Behandlungsdauer?
Die Anzahl der Sitzungen muss nicht zu Beginn der Behandlung festgelegt werden. Die Behandlungsdauer ist sehr individuell und richtet sich nach Ihren Wünschen und den therapeutischen Erfordernissen.


5. Werden die Kosten von den Kassen übernommen? LebensWert ist eine reine Privatpraxis. Es wird demnach direkt mit Ihnen abgerechnet. Welche Möglichkeiten für Sie dennoch bestehen könnten, die Kosten erstattet zu bekommen, entnehmen Sie bitte den entsprechenden weiterführenden Informationen:

Private Krankenkassen
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder in Ihrer Versicherungspolice.

Gesetzliche Krankenkassen
Derzeit werden die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie sowie Coaching von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Selbstzahler
Bei Selbstzahlern spielen Formalitäten keine Rolle.
Hierin liegt für Sie ein entscheidender Vorteil.
Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens.
Z.B. bei Eintritt in eine private Krankenversicherung, bei Abschluss von Zusatzversicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung), oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.
Als Selbstzahler entscheiden Sie selbst über die Beantwortung derartiger Gesundheitsfragen.

Pflegekassen übernehmen vielfach die Kosten für die Unterstützung bei der Demenzbetreuung.

Sonstiges
Als sog. „Sonderausgaben“ in der Steuererklärung können Sie Honorare für psychotherapeutische Behandlungen geltend machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E). Das Finanzamt verlangt hierfür ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest.

Coaching mit direktem Bezug zu Ihrem Beruf oder Ihrem Unternehmen ist als berufsbezogene Weiterbildung in den meisten Fällen von der Steuer absetzbar.

Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird mit bis zu 500,-€ pro Jahr und Mitarbeiter steuerlich begünstigt.

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